Zeiterfassung
Die Arbeitszeiten, Urlaubs- und Krankheitstage werden von den Mitarbeitern eingegeben. Die Verteilung der Stunden auf die Projekte und Leistungsphasen sind nicht nur für die Arbeitszeiten bzw. Überstunden der Mitarbeiter nützlich, sondern erlauben in Kombination mit dem jeweiligen Stundensatz die Auswertung der Projektwirtschaftlichkeit.
Die monats- und quartalsweise Übersichten der Stunden ermöglichen die Darstellung der einzelnen Eintragungen und Summen der Überstunden, Krankheits- und Urlaubstage unter Berücksichtigung der Sollarbeitszeit.
Personalmanagement
Für jeden Mitarbeiter werden die Gehaltsdaten für die Projektkalkulation und der Urlaubsanspruch verwaltet.
Der Nachname und das persönliche Login-Passwort ermöglichen jedem Mitarbeiter nur auf seine eigenen Daten der Zeiterfassung zugreifen zu können. Mitarbeiter mit Freigabe der Funktion Geschäftsleitung können sich die Stunden aller Mitarbeiter anzeigen lassen.
Aus den Eingaben der Zeiterfassung und den Soll-Arbeitszeiten wird eine stets aktuelle grafische Anwesenheits- bzw. Urlaubsübersicht erstellt.
Mit der Auswahl des ersten und letzten Urlaubstages kann sofort der nötige Urlaubsanspruch geprüft werden. Hinterlegte Soll-Arbeitstage und Feiertage werden automatisch berücksichtigt.
Die interne Telefonliste und Geburtstagsliste werden ebenfalls aktuell aus den Eingaben der Mitarbeiterdaten erstellt.
Testzugang Demoversion kostenlos und unverbindlich
Bitte geben Sie Ihren Namen und e-mail Adresse für die Mitteilung der Zugangsdaten an.
monatliche Nutzungsgebühren
Sockelbetrag
bis zu 5 Nutzer inkl.: € 98,-
je Erweiterungspaket
bis zu 5 zusätzliche Nutzer: € 48,-
Preisangaben zuzüglich der geltenden MwSt.
Anbieterkennzeichnung gemäß Telemediengesetz (TMG)
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Markus Vilsmaier
Josef-Lang-Str. 5 | 81245 München
Tel. 089 88952525 | Fax. 089 82020076
mv@intranet-app.de | Ust-id: DE178132469
Der freie Architekt Markus Vilsmaier ist eingetragenes Mitglied der Bayerischen Architektenkammer, Waisenhausstr. 4, 80637 München, Bundesrepublik Deutschland. Hieraus ergibt sich die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung.
Die berufsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Baukammerngesetz (BauKaG) sowie die Berufsordnung, sind einsehbar auf der Homepage der Bayerischen Architektenkammer: http://www.byak.de bzw. unter diesem Link